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Bayerischer Anwaltverband –
Anwalt der Anwälte in Bayern

Der Bayerische Anwaltverband e.V. (BAV) ist ein Interessenvertreter der Bayerischen Anwaltschaft. Er verbindet die 36 lokalen Anwaltvereine in Bayern mit dem Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV). Daneben unterstützt er die Bürger bei der richtigen Anwaltswahl. Für Journalisten bietet er Fachinformationen.

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Für Anwälte, Bürger und Journalisten

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Für Anwälte
Der DAV bietet sämtlichen Mitgliedern der bayerischen Ortsvereine zahlreiche attraktive Leistungen und geldwerte Vorteile …
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Für Bürger
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie rund um das Thema Anwalt brauchen könnten. Anwaltsuche, Kosten, Kontakte, FAQ; ...
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Für Journalisten
Medien und Presserecht – Rechtsanwälte und Journalisten sind für offene, demokratisch verfasste Gesellschaften von fundamentaler Bedeutung. → mehr lesen

Aktuelles aus der DAV-Redaktion

Ein Service der Deutschen Anwaltauskunft,
dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltverein (DAV)
03.01.2025

Stellung und Aufgaben eines Schulleiters

Berlin (DAA). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Beschluss vom 28. April 2023 (Aktenzeichen: OVG 4 S 7/23) wichtige Fragen zur Stellung und den Aufgaben eines Schulleiters geklärt. Die Entscheidung betrifft die Feststellung der Bewährung eines Lehrers und die Besonderheiten der Besetzung der Schulleitung. In dem Beschluss wurden auch die Zuständigkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Auswahlverfahren erläutert, wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitteilt.
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18.12.2024

Weihnachten: Merry rechtssicher

Geschenkeshopping, Weihnachtsfeier, Weihnachtsmärkte, Dekoration, Winterreifen und vieles mehr…rund um die besinnlichste Zeit des Jahres stellen sich eine Vielzahl von Rechtsfragen, die in verschiedenen Situationen auftreten. Anwaltauskunft.de beleuchtet einige der häufigsten Fragen und erklärt, worauf man in der Weihnachtszeit achten sollte.
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13.12.2024
Krank über Weihnachten: Gibt es den Urlaub zurück?
Viele Arbeitnehmer haben zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub. Allerdings führen der Jahresabschluss, stressige Feiertage und die kalten Temperaturen oft zu Erkältung und Krankheit. Bekomme ich den Urlaub dann zurückerstattet? Und wenn ja: Darf ich diese Tage mit ins nächste Jahr nehmen? Anwaltauskunft.de mit den Antworten.
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