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Bayerischer Anwaltverband –
Anwalt der Anwälte in Bayern

Der Bayerische Anwaltverband e.V. (BAV) ist ein Interessenvertreter der Bayerischen Anwaltschaft. Er verbindet die 36 lokalen Anwaltvereine in Bayern mit dem Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV). Daneben unterstützt er die Bürger bei der richtigen Anwaltswahl. Für Journalisten bietet er Fachinformationen.

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Für Anwälte, Bürger und Journalisten

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Für Anwälte
Der DAV bietet sämtlichen Mitgliedern der bayerischen Ortsvereine zahlreiche attraktive Leistungen und geldwerte Vorteile …
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Für Bürger
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie rund um das Thema Anwalt brauchen könnten. Anwaltsuche, Kosten, Kontakte, FAQ; ...
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Für Journalisten
Medien und Presserecht – Rechtsanwälte und Journalisten sind für offene, demokratisch verfasste Gesellschaften von fundamentaler Bedeutung. → mehr lesen

Aktuelles aus der DAV-Redaktion

Ein Service der Deutschen Anwaltauskunft,
dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltverein (DAV)
26.02.2025

Fremdenfeindliche Posts im Netz: Bildungsauftrag durch Verhalten eines Lehrers gefährdet

Der Lehrer einer Gesamtschule hatte im Internet mehrere Artikel veröffentlicht, die islamkritische und fremdenfeindliche Inhalte enthielten und die Corona-Maßnahmen der Regierung in polemischer Weise kritisierten. Welche Konsequenzen hat das?
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20.02.2025

Unfall mit Firmenfahrzeug: Entschädigung für Nutzungsausfall

Ein Unfall mit dem Firmenwagen ist nicht nur ärgerlich, sondern kann für Unternehmen auch erhebliche finanzielle Folgen haben. Neben den offensichtlichen Reparaturkosten gibt es oft noch einen weiteren, weniger beachteten Posten: die Nutzungsausfallentschädigung. Anwaltauskunft.de erklärt, wann Sie Entschädigung für den Nutzungsausfall nach einem Unfall bekommen können.
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19.02.2025
Mieterhöhung: Wie oft ist sie erlaubt?
Eine Wohnung ist gefunden, die Miete stimmt. Viele Mieterinnen und Mieter sind dann erstmal froh, ihre Finanzplanung anhand einer festen Größe aufstellen zu können. Was aber, wenn der Brief zur Mieterhöhung schneller im Briefkasten landet, als erwartet? Und wie sieht es aus, wenn vor Kurzem schon einmal ein Aufschlag erfolgt ist? Anwaltauskunft.de erklärt, was rechtlich zulässig ist.
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