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Bayerischer Anwaltverband –
Anwalt der Anwälte in Bayern

Der Bayerische Anwaltverband e.V. (BAV) ist ein Interessenvertreter der Bayerischen Anwaltschaft. Er verbindet die 36 lokalen Anwaltvereine in Bayern mit dem Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV). Daneben unterstützt er die Bürger bei der richtigen Anwaltswahl. Für Journalisten bietet er Fachinformationen.

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Für Anwälte, Bürger und Journalisten

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Für Anwälte
Der DAV bietet sämtlichen Mitgliedern der bayerischen Ortsvereine zahlreiche attraktive Leistungen und geldwerte Vorteile …
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Für Bürger
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie rund um das Thema Anwalt brauchen könnten. Anwaltsuche, Kosten, Kontakte, FAQ; ...
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Für Journalisten
Medien und Presserecht – Rechtsanwälte und Journalisten sind für offene, demokratisch verfasste Gesellschaften von fundamentaler Bedeutung. → mehr lesen

Aktuelles aus der DAV-Redaktion

Ein Service der Deutschen Anwaltauskunft,
dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltverein (DAV)
28.08.2025

Testament schreiben: Den letzten Willen richtig aufsetzen

Ein Testament ist schnell geschrieben. Im Fall der Fälle sogar handschriftlich auf einem Bierdeckel. Einige Regeln müssen Sie als Erblasser aber befolgen. Anwaltauskunft.de zeigt Ihnen, wie Sie ein privates Testament aufsetzen und Ihren Nachlass regeln.
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27.08.2025

E-Scooter-Unfall: Wann die Haftpflichtversicherung zu einhundert Prozent zahlt

(DAV). E-Scooter sind aus dem Stadtbild kaum noch wegzudenken. Sie bieten eine flexible Möglichkeit, sich fortzubewegen. Doch mit ihrer zunehmenden Beliebtheit steigt auch die Anzahl der Unfälle, an denen sie beteiligt sind. Was passiert, wenn ein E-Scooter-Fahrer einen Unfall verursacht und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt? Wer haftet für den entstandenen Schaden?
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27.08.2025
Wenn Zweifel erlaubt sind: Wie Arbeitgeber Atteste hinterfragen dürfen
(DAV). Ein Arbeitnehmer kündigt und wird prompt krankgeschrieben. Dieses Muster ist in vielen Personalabteilungen bekannt. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In der Regel reicht dafür die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber die Echtheit der Krankheit anzweifelt?
› weiterlesen im DAV-Magazin