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Bayerischer Anwaltverband –
Anwalt der Anwälte in Bayern

Der Bayerische Anwaltverband e.V. (BAV) ist ein Interessenvertreter der Bayerischen Anwaltschaft. Er verbindet die 36 lokalen Anwaltvereine in Bayern mit dem Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV). Daneben unterstützt er die Bürger bei der richtigen Anwaltswahl. Für Journalisten bietet er Fachinformationen.

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Für Anwälte, Bürger und Journalisten

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Für Anwälte
Der DAV bietet sämtlichen Mitgliedern der bayerischen Ortsvereine zahlreiche attraktive Leistungen und geldwerte Vorteile …
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Für Bürger
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie rund um das Thema Anwalt brauchen könnten. Anwaltsuche, Kosten, Kontakte, FAQ; ...
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Für Journalisten
Medien und Presserecht – Rechtsanwälte und Journalisten sind für offene, demokratisch verfasste Gesellschaften von fundamentaler Bedeutung. → mehr lesen

Aktuelles aus der DAV-Redaktion

Ein Service der Deutschen Anwaltauskunft,
dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltverein (DAV)
09.10.2025

Schmutz und Lärm im Urlaub: Was tun bei Reisemängeln?

Das Arbeitsjahr war lang, der Urlaub heiß ersehnt: Da rennt eine Schar Kakerlaken durchs Hotelzimmer, und vor dem Balkon wird gerade ein neues Hotel hochgezogen. Reisemängel wie Baustellenlärm, Schmutz im Hotelzimmer oder schlechtes Essen können die ersehnte Erholung gründlich vermiesen. Anwaltauskunft.de zeigt, welche Rechte Urlauber haben und wie sie sich wehren können.
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02.10.2025

Wildunfälle: Wenn Bremsen nicht mehr hilft

Im Frühjahr und im Herbst haben Wildunfälle Hochsaison. Der Zusammenstoß mit einem Tier kann unangenehme Folgen haben – auch finanziell. Die Deutsche Anwaltauskunft verrät, was bei einem Wildunfall zu tun ist.
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29.09.2025
Wenn aus der Hausgemeinschaft ein Rechtsstreit wird: Wer zahlt bei Handwerkerpfusch?
(DAA) In einer Wohnung wird das Bad saniert, es tropft durchs Mauerwerk und am Ende steht die Hausgemeinschaft vor hohen Kosten. Gebäudeversicherungen sollen in solchen Fällen helfen. Doch was passiert, wenn die Eigentümer nicht ausreichend zur Aufklärung beitragen? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg bringt hier Klarheit und schützt Sondereigentümer vor übereilten Regressen.
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