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Bayerischer Anwaltverband –
Anwalt der Anwälte in Bayern

Der Bayerische Anwaltverband e.V. (BAV) ist ein Interessenvertreter der Bayerischen Anwaltschaft. Er verbindet die 36 lokalen Anwaltvereine in Bayern mit dem Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV). Daneben unterstützt er die Bürger bei der richtigen Anwaltswahl. Für Journalisten bietet er Fachinformationen.

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Für Anwälte, Bürger und Journalisten

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Für Anwälte
Der DAV bietet sämtlichen Mitgliedern der bayerischen Ortsvereine zahlreiche attraktive Leistungen und geldwerte Vorteile …
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Für Bürger
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie rund um das Thema Anwalt brauchen könnten. Anwaltsuche, Kosten, Kontakte, FAQ; ...
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Für Journalisten
Medien und Presserecht – Rechtsanwälte und Journalisten sind für offene, demokratisch verfasste Gesellschaften von fundamentaler Bedeutung. → mehr lesen

Aktuelles aus der DAV-Redaktion

Ein Service der Deutschen Anwaltauskunft,
dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltverein (DAV)
21.05.2026

Rente und Job: Wann eine Rentenbezugsklausel das Arbeitsverhältnis beendet

Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln dazu, wann ein Arbeitsverhältnis endet, sobald Beschäftigte in Rente gehen. Solche Regelungen stammen oft aus einer Zeit, in der die rechtlichen Rahmenbedingungen noch anders waren. Heute können Beschäftigte häufig früher eine Altersrente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten. Bleiben ältere Klauseln trotzdem wirksam?
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06.05.2026

Überwachung am Schreibtisch: Darf Uni Gesichtserkennung in Online-Prüfungen einsetzen?

Seit der Pandemie gehören Online-Klausuren zum Alltag vieler Studierender. Während das Schreiben im eigenen Zimmer bequem ist, schauen die Hochschulen technisch immer genauer hin. Sogenannte Proctoring-Software soll Schummeln verhindern, indem sie Gesichter scannt und Identitäten prüft. Doch darf eine Universität einfach biometrische Daten erfassen, nur weil man sich für die digitale Prüfung entschieden hat?
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06.05.2026
Verdacht auf Versicherungsbetrug: Wenn der Unfall zu perfekt erscheint
Wer nach einem Autounfall seinen Schaden ersetzt haben möchte, muss darauf vertrauen können, dass die Versicherung den Fall objektiv prüft. Doch wenn sich die Hinweise verdichten, dass ein Zusammenstoß absichtlich herbeigeführt wurde, verfällt jeglicher Anspruch auf Entschädigung.
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