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Bayerischer Anwaltverband –
Anwalt der Anwälte in Bayern

Der Bayerische Anwaltverband e.V. (BAV) ist ein Interessenvertreter der Bayerischen Anwaltschaft. Er verbindet die 36 lokalen Anwaltvereine in Bayern mit dem Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV). Daneben unterstützt er die Bürger bei der richtigen Anwaltswahl. Für Journalisten bietet er Fachinformationen.

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Für Anwälte, Bürger und Journalisten

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Für Anwälte
Der DAV bietet sämtlichen Mitgliedern der bayerischen Ortsvereine zahlreiche attraktive Leistungen und geldwerte Vorteile …
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Für Bürger
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie rund um das Thema Anwalt brauchen könnten. Anwaltsuche, Kosten, Kontakte, FAQ; ...
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Für Journalisten
Medien und Presserecht – Rechtsanwälte und Journalisten sind für offene, demokratisch verfasste Gesellschaften von fundamentaler Bedeutung. → mehr lesen

Aktuelles aus der DAV-Redaktion

Ein Service der Deutschen Anwaltauskunft,
dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltverein (DAV)
17.02.2026

Überblick: Rechtsthemen zu Fasching und Karneval

Egal wie jeck, Recht und Gesetz gelten fort. Die Deutsche Anwaltauskunft beantwortet die elf wichtigsten Rechtsfragen rund um Karneval, Fasching und Fastnacht.
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17.02.2026

Sozialhilfe und Schenkungen: Wann das Amt bei Angehörigen nicht zugreifen darf

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, reicht die Rente oft nicht aus. Dann springt das Sozialamt ein. Doch der Staat ist sparsam: Er prüft genau, ob nicht noch andere Geldquellen vorhanden sind, die vorrangig genutzt werden müssen. Dabei geraten oft Schenkungen ins Visier, die Jahre zuvor innerhalb der Familie getätigt wurden. Viele Angehörige fragen sich: „Darf das Amt einen Rückforderungsanspruch gegen meine Kinder einfach auf sich übertragen, nur weil mein Ehepartner im Heim lebt?”
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17.02.2026
Stellung und Aufgaben eines Schulleiters
Berlin (DAA). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Beschluss vom 28. April 2023 (Aktenzeichen: OVG 4 S 7/23) wichtige Fragen zur Stellung und den Aufgaben eines Schulleiters geklärt. Die Entscheidung betrifft die Feststellung der Bewährung eines Lehrers und die Besonderheiten der Besetzung der Schulleitung. In dem Beschluss wurden auch die Zuständigkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Auswahlverfahren erläutert, wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitteilt.
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