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Bayerischer Anwaltverband –
Anwalt der Anwälte in Bayern

Der Bayerische Anwaltverband e.V. (BAV) ist ein Interessenvertreter der Bayerischen Anwaltschaft. Er verbindet die 36 lokalen Anwaltvereine in Bayern mit dem Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV). Daneben unterstützt er die Bürger bei der richtigen Anwaltswahl. Für Journalisten bietet er Fachinformationen.

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Für Anwälte, Bürger und Journalisten

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Für Anwälte
Der DAV bietet sämtlichen Mitgliedern der bayerischen Ortsvereine zahlreiche attraktive Leistungen und geldwerte Vorteile …
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Für Bürger
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie rund um das Thema Anwalt brauchen könnten. Anwaltsuche, Kosten, Kontakte, FAQ; ...
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Für Journalisten
Medien und Presserecht – Rechtsanwälte und Journalisten sind für offene, demokratisch verfasste Gesellschaften von fundamentaler Bedeutung. → mehr lesen

Aktuelles aus der DAV-Redaktion

Ein Service der Deutschen Anwaltauskunft,
dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltverein (DAV)
06.05.2026

KI-Chatbots und Persönlichkeitsrecht: Wer haftet, wenn ein Bot falsche „Fakten” postet?

Künstliche Intelligenz kann viel Wissen speichern, doch Experten wissen: Die Anwendungen „halluzinieren” oft. Sie erfinden Biografien, dichten Unternehmen Skandale an oder behaupten fälschlicherweise den Erhalt staatlicher Fördergelder. Was für Nutzer ärgerlich ist, kann für Betroffene existenzbedrohend sein. Doch wer ist verantwortlich, wenn eine Software wie ChatGPT oder Grok von „X“ Unwahrheiten verbreitet?
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06.05.2026

Wasserschaden im Keller: Wann die Hausratversicherung zahlt

Wasser im Keller kann schnell teuer werden. Besonders kompliziert wird es, wenn unklar ist, woher das Wasser eigentlich kommt. In der Hausratversicherung kann diese Frage entscheidend sein: Handelt es sich um einen Leitungswasserschaden oder um einen Rückstau? Insbesondere auch bei starkem Regen.
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04.05.2026
Mobbing am Arbeitsplatz: Einigungsstelle kann eingesetzt werden
Wenn sich eine Arbeitnehmerin über Mobbing und respektloses Verhalten am Arbeitsplatz beschwert, kann zur Klärung eine Einigungsstelle eingesetzt werden. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber bereits Gespräche geführt und Maßnahmen ergriffen hat.
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